FinStabDEV – „kleine Schwester von AnaCredit“
Im Dezember 2019 wurde der Referentenentwurf zu einer weiteren statistischen Meldung – der Finanzstabilitätsdatenerhebungsverordnung (FinStabDEV) – veröffentlicht.
Im Rahmen der FinStabDEV wird die Deutsche Bundesbank zukünftig Daten über Wohnimmobilienfinanzierungen erheben, um die Gefahr einer Immobilienblase frühzeitig zu erkennen und bei Bedarf entsprechende Gegenmaßnahmen einzuleiten.
Meldepflichtig werden insbesondere Kreditinstitute, Bausparkassen sowie Versicherungen.
Ähnlich wie bei der letzten neuen statistischen Meldung – AnaCredit – müssen die Institute auch im Rahmen der FinStabDEV mit einem erheblichen Umsetzungsaufwand rechnen. Dieser wird sowohl die Datenanlieferung als auch die Datenqualität beeinflussen.
Meldefrequenzen
Empfänger der Meldung ist die Deutsche Bundesbank. Die Meldefrequenz ist noch nicht final entschieden. Ganz allgemein wird in vier verschiedene Kategorien von Meldedaten unterschieden, welche jeweils einen entsprechenden Abgabestichtag haben. Diese werden im folgenden zusammengefasst:
- Monatliche Meldung
- Meldestichtage
- der jeweils letzte Tag des Monats
- Abgabestichtage
- bis zum 10 Geschäftstag des Folgemonats
- Meldestichtage
- Vierteljährliche Meldung
- Meldestichtage
- 31. März
- 30. Juni
- 30. September
- 31. Dezember
- Abgabestichtage
- bis 15. Mai
- bis 15 August
- bis 15. November
- bis 15. Februar
- Meldestichtage
- Halbjährliche Meldung
- Meldestichtage
- 30. Juni
- 31. Dezember
- Abgabestichtage
- bis 15. August
- bis 15. Februar
- Meldestichtage
- Jährliche Meldung
- Meldestichtag
- 31. Dezember
- Abgabestichtag
- bis 15. Februar
- Meldestichtag
FinStabDEV Projekte jetzt starten
Beim ursprünglich vorgelegte Umsetzungszeitplan der Bundesbank ergeben sich derzeit im Rahmen der Corona-Pandemie Verschiebungen. Die Erstmeldung wird sich voraussichtlich bis in das 4. Quartal 2021 verschieben.
Vorgesehener Zeitplan der Bundesbank (unter Vorbehalt weiterer Änderungen) sieht wie folgt aus:
- Finalisierung der FinStabDEV :
- 4. Quartal 2020
- Veröffentlichung der finalen Verordnung und Anordnung der Deutschen Bundesbank:
- 4. Quartal 2020
- Veröffentlichung der Richtlinien und Rundschreiben:
- 4. Quartal 2020
- Erste Datenerhebung (ein Jahr nach der Veröffentlichung der Verordnung):
- frühestens 4. Quartal 2021
Meldepflichtige Institute, insbesondere auf den Wohnimmobilienmarkt spezialisierte Banken (z.B. Bausparkassen), sollten sich frühzeitig mit den detaillierten und zum Teil neuen Vorgaben sowie mit den zu erwartenden Datenvolumina beschäftigen und Umsetzungsprojekte zeitnah starten.
Mein Angebot für Sie:
Durch meine langjährige Erfahrung im regulatorischen Meldewesen und den gängigen Softwarelösungen (Abacus/DaVinci, Abacus360, BAIS) kann ich Sie bei der Analyse ihres Datenhaushaltes bestmöglich auf die anstehenden Veränderungen im Rahmen der FinStabDEV vorbereiten.
Ich durchleuchte gemeinsam mit Ihnen alle bevorstehenden Herausforderungen um die gesetzlichen Meldeanforderungen der Bundesbank in Bezug auf die Wohnimmobilienkredite fachgerecht umzusetzen.
Meine Unterstützung reicht dabei von der fachlichen Analyse der Anforderungen über die Aufbereitung ihres Datenhaushalts, der Datenversorgung Ihrer Meldewesensoftware bis zur Unterstützung im Projekt- und Testmanagement.
Sprechen Sie mich an. Ich freue mich auf einen wertvollen Austausch.