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Wertpapierinstitutsgesetz

EBA legt Technische Regulierungsstandards vor

Mit Blick auf das Inkrafttreten der EU-Wertpapierfirmenverordnung (Investment Firm Regulation (IFR) und der Wertpapierfirmenrichtlinie (Investment Firm Directive (IDF) zur Jahresmitte 2021 hat die Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA Mitte Dezember sieben Entwürfe von Technischen Regulierungsstandards (Regulatory Technical Standards – RTS) veröffentlicht.

Die RTS verdeutlichen, welche Eigenkapitalanforderungen künftig für Wertpapierfirmen gelten und stellen die Berechnungsmethoden klar. Der RTS zu Artikel 13 Absatz 4 IFR basiert auf dem RTS zu Artikel 97 der zweiten europäischen Eigenmittelverordnung (Capital Requirements Regulation II – CRR II).

Mit dem neuen IFR-/IFD-Aufsichtsrahmen für Wertpapierfirmen erhalten die meisten nach der zweiten europäischen Finanzmarktrichtlinie (Markets in Financial Instruments Directive II – MiFID II) zugelassenen Wertpapierfirmen ein neues Aufsichtsregime. Die IFR Verordnung ist in Deutschland unmittelbar wirksam. Die IFD wird durch den deutschen Gesetzgeber mit dem neuen Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) umgesetzt, das am 26. Juni 2021 in Kraft treten soll.

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